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Hitze bei der Arbeit

Im Sommer gibt es viele Maßnahmen, um der Hitze entgegen zu wirken: Wandern gehen, ins kühle Nass flüchten, Bewegung während der Mittagszeit vermeiden, Eis essen oder sich hauptsächlich in klimatisierten Bereichen aufhalten. Leider helfen diese Maßnahmen kaum, wenn man trotz sommerlicher Hitzeperiode in die Arbeit gehen muss. 

Besonders hohe Temperaturen haben dabei sowohl auf körperlich arbeitende Personen als auch auf den klassischen Büro-Angestellten negative Auswirkungen. Doch welche Folgen haben heiße Temperaturen auf unseren Körper und welche gesetzlichen Regelungen gelten eigentlich bei Hitze am Arbeitsplatz? Welche Maßnahmen können ArbeitgeberInnen (AG) und MitarbeiterInnen (MA) selbst treffen, um das Arbeiten trotz der heißen Jahreszeit angenehmer zu gestalten?

Psychische und physische Folgen bei Hitze

Studien belegen, dass Hitze Einbußen auf körperliche und geistige Funktionen mit sich bringen und somit die Qualität unserer Arbeitsleistung erheblich beeinträchtigen. 

Zum Beispiel fanden Pilcher, Nadler & Busch (2010), dass ab einer Raumtemperatur von 26,67 Grad die Aufmerksamkeit um knappe 15% sinkt. Die besten Voraussetzungen für eine optimale kognitive Leistungsfähigkeit sind bei einem Klima von 18,28°C bis 21,11°C gegeben. Je mehr die Temperatur von diesen Richtwerten abweichen, desto größer ist auch der Leistungsverlust. Gesetzliche Vorgaben versuchen, diese arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse (s.h. „Gesetzliches und Regelungen“) zu berücksichtigen.

Die Arbeiterkammer spricht sogar von einem körperlichen und kognitiven Leistungsverlust von 30% bis 70% an besonders heißen Tagen. Auch mit Einbußen in der Reaktionsgeschwindigkeit und Koordinationsfähigkeit von bis zu 25% sind ab der 30-Grad-Marke zu rechnen. Ab 35 Grad reagiert der Mensch sogar nur noch halb so schnell wie unter normalen Bedingungen (Presseaussendung der AUVA, 22.06.2016). 

Auflistung von Leistungseinbruch bei bestimmten Temperaturen.

Jeder kennt es: Wenn man müde ist und sich schwer konzentrieren kann, ist man fehleranfälliger. Unfälle können die Folge sein. So steigen zum Beispiel die Unfallraten allein im Monat Juli um 10% zum Jahresvergleich an. 

Von körperlichen Folgen durch Hitze sind vor allem jene ArbeitnehmerInnen betroffen, die im Freien und/oder schwer körperlich arbeiten müssen, wie z.B. Baustellenarbeiter. Bei fehlenden/falschen Schutzmaßnahmen können Kreislauf-Zusammenbrüche, Sonnenstich, Hitzekollaps, Hitzeschlag oder Haut- und Augenprobleme die Folge sein. 

Aber auch Büroangestellte können unter Kreislaufproblemen, Kopfschmerzen oder Müdigkeit leiden. Durch das vermehrte Schwitzen ist der Flüssigkeitsverlust sehr hoch, was vor allem für besonders gefährdete Personen, wie schwangere oder stillende Mütter, aber auch ältere Personen zu schwerwiegenden Folgen führen kann. Wichtig daher: regelmäßig ungesüßte, alkoholfreie Getränke zu sich nehmen, damit der Flüssigkeitshaushalt aufrecht erhalten bleibt und der Körper der Hitze besser standhält. 

Gesetzliches und Regelungen

Für ArbeitnehmerInnen gibt es keinen rechtlichen Anspruch auf „hitzefrei“. Ob MitarbeiterInnen an „Hundstagen“ zu Hause bleiben dürfen, obliegt allein dem AG. Die einzige Ausnahme stellt das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz dar. Unter bestimmten Bedingungen sind AG dazu verpflichtet, das Arbeiten im Freien einzustellen oder eine Alternativtätigkeit an einem kühleren Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Details zum Gesetz finden Sie hier

Generell sind Arbeitgeber jedoch verpflichtet, die ArbeitnehmerInnen unter anderem vor physikalischen Einwirkungen, wie z.B. blendendes Licht, Wärmestrahlung, Zugluft, etc… zu schützen bzw. diese möglichst gering zu halten (§66 Abs. 1 bis 2 ASchG). Lassen sich gesundheitsgefährdende Belastungen nicht verringern, müssen organisatorische Maßnahmen wie z.B. Beschränkung der Beschäftigungsdauer, Arbeitsunterbrechungen oder die Einhaltung von Erholungszeiten, getroffen werden (§66 Abs. 3 ASchG).

Das Raumklima für Arbeitsräume wird durch den §28 der Arbeitsstättenverordnung (AStV), genauer geregelt. AG müssen Schutzmaßnahmen für AN treffen, um die Innentemperatur am Arbeitsplatz möglichst gering zu halten, sofern das Raumklima nicht mit einer Klima- oder sonstigen Lüftungsanlage geregelt werden kann (Anmerkung: Arbeitgeber sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, eine Klimaanlage zu installieren!). Temperaturrichtlinien sehen bei unterschiedlich starker körperlicher Betätigung folgendermaßen aus: 

Tabelle mit optimalen Temperaturen.

Zu einzelnen Abweichungen darf es jedoch aufgrund der Nutzungsart des Raumes kommen.

Allerdings müssen AG dann darauf achten, dass diese Temperaturvorgaben zumindest bei ortsgebundenen Arbeitsplätzen eingehalten werden können. Falls dies auch nicht möglich ist, müssen sonstige organisatorische oder technische Maßnahmen getroffen werden, um den menschlichen Organismus vor schädlichen Einwirkungen zu schützen (z.B. Abschirmung von Zugluft- oder Wärmestrahlungsquellen, Einblasen von trockener oder feuchter Luft, etc…) Details zum §28 der AStV finden Sie hier.

 

Praktische Tipps bei Hitze am Arbeitsplatz

 

Tipps für Arbeitgeber/Führungskräfte:

  • Seien Sie an heißen Tagen etwas nachsichtiger mit sich selbst und den eigenen MitarbeiterInnen. Dass Körper und Geist nicht die reguläre Leistungsfähigkeit erbringen können, ist normal. 
  • Vielleicht können Sie bestimmte Kleidungsvorschriften an besonders heißen Tagen lockern (z.B. Weglassen der Krawatten- oder Sakkopflicht).
  • Gewähren Sie (auch sich selbst) häufigere Pausen zwischendurch, dann bleibt man länger produktiv. 
  • Arbeitszeiten anpassen: Falls möglich, den Arbeitszeitbeginn vorziehen, damit die MA am Nachmittag früher nach Hause gehen können.
  • Alkoholfreie ungesüßte Getränke zur Verfügung stellen (sofern kein Zugang zu Trinkwasser vorhanden).
  • Sensibilisierung: Schulungen für Erste-Hilfe-Leistung bei Hitzeschlägen, -kollaps, Herz-Kreislaufproblemen anbieten, sowohl für Sicherheitsvertrauenspersonen, aber ggf. auch für MitarbeiterInnen (z.B. auf Baustellen). 
  • Falls arbeitsorganisatorisch möglich: Homeoffice für besonders heiße Tage anbieten.

Was MA selbst tun können:

  • Mehr Pausen einlegen, um regelmäßig Flüssigkeit aufzunehmen und die eigene Konzentration wieder zu verbessern (Prävention von Fehleranfälligkeit!)
  • Hände und Unterarme mit kaltem Wasser abkühlen (evtl. ein Fußbad nehmen, falls möglich).
  • Falls Sie private Ventilatoren/Belüftungsgeräte mitbringen, bitte vorab mit dem AG und der Sicherheitsfachkraft/Brandschutzbeauftragten abklären!
  • Falls möglich, tragen Sie lockere, luftige und bequeme Kleidung! 

Sonstige Maßnahmen bei sommerlicher Hitze: 

  • Die kühle Nacht-/Morgenluft zum Lüften der Räumlichkeiten nutzen (sofern sicherheitstechnisch erlaubt).
  • Direkte Sonneneinstrahlung vermeiden (z.B. durch Anbringen von Jalousien oder Rollläden, am besten außen, dann ist die Wärmedämmung effektiver).
  • Bereitstellen von Ventilatoren oder Klimaanlagen (Achtung: hier auf Vorgaben zu Zugluft, Luftfeuchtigkeit und Temperatur laut §28 der AStV achten!)
  • Bei Arbeiten im Freien: darauf achten, dass alle notwendigen Schutzmaßnahmen, wie z.B. Kopfbedeckung, UV-Schutzbekleidung, Augenschutz, kühlere Rückzugsmöglichkeiten, etc…, zur Verfügung stehen. 
  • Erhöhtes Augenmerk auf besondere Personengruppen legen: werdende, stillende Mütter, körperlich beeinträchtigte Personen oder ältere ArbeitnehmerInnen könnten zusätzliche Unterstützung benötigen. 

Wir hoffen, Sie können die heißen Stunden am Arbeitsplatz erträglicher gestalten, Unfälle vermeiden und ansonsten den Sommer im Freien genießen! 

Rhonda Turin-Zelenko

Meine Ausbildungen:

  • * Zertifizierte Arbeits- und Organisationspsychologin
  • * Sicherheitsvertrauensperson
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